Staatsschulden als Last künftiger Generationen? Blödsinn!
Zum Thema Staatsschulden gibt es einen beliebten Denkfehler, der sogar von renommierten Gelehrten weiterverbreitet wird. So z.B. am letzten Samstag, den 15 .1.2005 in einem taz-Interview mit dem Historiker Götz Aly:
Die (soziale Wärme) belohnen die Deutschen, wie wir wissen, gerne. Damals ging sie zu Lasten anderer Völker. Heute geht sie über die Verschuldung zu Lasten der nächsten Generationen.
Nach diesem Denkfehler belasten Staatsschulden also künftige Generationen. Das ist aber, wie man sich leicht klarmachen kann, vollkommener Unsinn. Denn wenn der Staat Schulden macht, so muss er sie beim Privatsektor machen. Den Schulden im öffentlichen Sektor stehen also private Vermögensposten in gleicher Höhe gegenüber, die ebenfalls an nachfolgende Generationen weitervererbt werden. Der Staat kann nur beim gegenwärtigen Privatsektor Schulden machen, nicht bei künftigen Generationen, die noch nicht geboren sind und folglich auch nichts verleihen können. Da der Saldo zwischen öffentlichen Schulden und Staatsanleihen im Privatbesitz Null ist, hat man es hier wie so oft nicht mit einer Generationen- sondern mit einer Verteilungsfrage zu tun: Die einen erben Staatsanleihen und die anderen müssen über Steuerzahlungen die öffentlichen Kredite bei diesen Erben bedienen. Dieses Problem ließe sich aber z. B. durch eine Erbschaftssteuer von 100% aus der Welt schaffen: Über kurz oder lang würden die Staatsschulden auf Null zurückgehen. Künftige Generationen würden dann eben keine privaten Vermögen erben, aber eben auch keine staatlichen Schulden. (Das geht allerdings nur bei inländischen Gläubigern, weshalb man auf eine ausgeglichene Leistungsbilanz achten sollte.) Ein Gerechtigkeitsproblem würde sich daraus auch nicht ergeben, denn ererbtes Vermögen ist schließlich kein verdientes Vermögen. (Man sollte natürlich weiterhin großzügige Erbschaftssteuer-Freibeträge beibehalten, damit niemand sein Elternhaus veräußern muss.)
Die einzige Weise, auf die wir uns an künftigen Generationen versündigen können, ist über den Raubbau an der Natur, denn diese darf man nicht als Eigentum der nur heute lebenden Menschen betrachten. (Ganz im Sinne des etwas abgegriffenen, darum aber nicht minder wahren Spruches, nach dem wir die Erde nur von unseren Kindern geliehen haben.)
Aber ein für alle Male: Staatsschulden sind eine Verteilungs- und keine Generationenfrage!
Die (soziale Wärme) belohnen die Deutschen, wie wir wissen, gerne. Damals ging sie zu Lasten anderer Völker. Heute geht sie über die Verschuldung zu Lasten der nächsten Generationen.
Nach diesem Denkfehler belasten Staatsschulden also künftige Generationen. Das ist aber, wie man sich leicht klarmachen kann, vollkommener Unsinn. Denn wenn der Staat Schulden macht, so muss er sie beim Privatsektor machen. Den Schulden im öffentlichen Sektor stehen also private Vermögensposten in gleicher Höhe gegenüber, die ebenfalls an nachfolgende Generationen weitervererbt werden. Der Staat kann nur beim gegenwärtigen Privatsektor Schulden machen, nicht bei künftigen Generationen, die noch nicht geboren sind und folglich auch nichts verleihen können. Da der Saldo zwischen öffentlichen Schulden und Staatsanleihen im Privatbesitz Null ist, hat man es hier wie so oft nicht mit einer Generationen- sondern mit einer Verteilungsfrage zu tun: Die einen erben Staatsanleihen und die anderen müssen über Steuerzahlungen die öffentlichen Kredite bei diesen Erben bedienen. Dieses Problem ließe sich aber z. B. durch eine Erbschaftssteuer von 100% aus der Welt schaffen: Über kurz oder lang würden die Staatsschulden auf Null zurückgehen. Künftige Generationen würden dann eben keine privaten Vermögen erben, aber eben auch keine staatlichen Schulden. (Das geht allerdings nur bei inländischen Gläubigern, weshalb man auf eine ausgeglichene Leistungsbilanz achten sollte.) Ein Gerechtigkeitsproblem würde sich daraus auch nicht ergeben, denn ererbtes Vermögen ist schließlich kein verdientes Vermögen. (Man sollte natürlich weiterhin großzügige Erbschaftssteuer-Freibeträge beibehalten, damit niemand sein Elternhaus veräußern muss.)
Die einzige Weise, auf die wir uns an künftigen Generationen versündigen können, ist über den Raubbau an der Natur, denn diese darf man nicht als Eigentum der nur heute lebenden Menschen betrachten. (Ganz im Sinne des etwas abgegriffenen, darum aber nicht minder wahren Spruches, nach dem wir die Erde nur von unseren Kindern geliehen haben.)
Aber ein für alle Male: Staatsschulden sind eine Verteilungs- und keine Generationenfrage!
hdressel - 18. Jan, 22:15